Von Beiträgen und Beitragsarten
Eine kleine Einführung
Welche Beitragsarten können angelegt werden? ((H1))
Linear Online Vereinsverwaltung bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Beitragsarten anzulegen und den Mitgliedern zuzuordnen. Die Vereinsbeiträge sind also in Beitragsarten kategorisiert.
So gibt es Beitragsarten, die
· jährlich,
· halbjährlich,
· vierteljährlich oder auch
· monatlich sowie
· einmalig
erhoben werden können.
Des Weiteren können Sie
· Abteilungs-/Spartenbeiträge,
· Familienbeiträge,
· Sonderumlagen und Aufnahmegebühren oder
· gestaffelte Beitragsarten nach Alter oder Vereinszugehörigkeit
in Linear Online Vereinsverwaltung erfassen.
Im einfachsten Fall kennt Ihr Verein nur eine Beitragsart: den jährlich anfallenden Mitgliedsbeitrag.
Verwalten Sie jedoch einen größeren, komplexer strukturierten Verein, könnten Sie zum Beispiel nach Abteilungen differenzieren und festlegen, dass
• der Jahresbeitrag von jedem Mitglied entrichtet werden muss und zusätzlich
• Abteilungs-/Spartenbeiträge zu zahlen sind.
Angelegt und verwaltet werden die unterschiedlichen Beitragsarten unter Mein Verein -> Stammdaten -> Beitragsabrechnung. Vgl. hierzu den Beitrag Wie werden Beitragsarten angelegt?
Ihre Wirkung entfalten die Beitragsarten allerdings nur im Zusammenspiel mit einem Mitglied. Denn nur in der Verbindung mit einer bestimmten Person konkretisiert sich die Frage,
• ob Abteilungs-/Spartenbeiträge anfallen und wenn ja: welche oder wie viele?
• wie alt ist das Mitglied; fällt es evtl. unter die Junioren- oder Seniorenregelung?
Nur über die Verknüpfung von Mitglied und Beitragsart entsteht die Forderung, was das Mitglied zu zahlen hat.
Wie Sie die Beitragsarten mit einem Mitglied in Bezug setzen, lesen Sie im Abschnitt ##Beiträge zuweisen
Damit „weiß“ Linear Online Vereinsverwaltung, welchen Beitrag jedes Mitglied entrichten muss. Eine offene Forderung entsteht jedoch erst, wenn die Beiträge fällig gestellt werden. Dazu muss eine Sollstellung ausgeführt werden. Lesen Sie hierzu den Abschnitt ##Wie werden Sollstellungen ausgeführt?
• Im einfachsten Fall stoßen Sie die Sollstellung einmal im Jahr für alle Mitglieder an. Alle Mitglieder müssen dann ihre gesamten Beiträge bezahlen.
• Wenn Sie in Ihren Beitragsarten aber festgelegt haben, dass Beiträge monatlich oder vierteljährlich gezahlt werden sollen, dann müssen Sie eine Sollstellung jeden Monat bzw. jedes Quartal anstoßen.
Zusammenfassung
1. Über die Anlage von Beitragsarten bilden Sie die Beitragsstruktur Ihres Vereins ab. Die Beitragsart ist der Schlüssel für spätere Forderungen an die Mitglieder.
2. Die eigentliche Wirkung erzielen diese Beitragsarten erst, wenn sie einem Mitglied zugewiesen werden. In der Regel wird jedem Mitglied mindestens eine ggf. auch mehrere Beitragsarten zugewiesen. Die Verknüpfung der Beitragsart mit dem/den Mitglied/Mitgliedern erfolgt über einen Assistenten für selektierte Mitgliedergruppen oder direkt im Mitgliederdatensatz.
3. Um Beiträge bei Ihren Mitgliedern einzufordern, müssen Sie eine Sollstellung durchführen. Sollstellungen können beliebig oft durchgeführt werden und sich dabei entweder auf ein einzelnes Mitglied beziehen (zum Beispiel bei einem Neueintritt) oder auf alle oder auf eine bestimmte Auswahl von Mitgliedern.