Umwandlung von Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate
- Umgewandelt in SEPA-Mandate dürfen nur Einzugsermächtigungen werden, die dem Gläubiger in Schriftform mit Originalunterschrift vorliegen.
- Um zu vermeiden, dass vor Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift alle bestehenden Einzugsermächtigungen durch ein SEPA-Mandat (https://www.linear-software.de/wissensdatenbank/das-sepa-mandat) ausgetauscht (d. h. neu eingeholt) werden müssen, hatten sich die deutschen Kreditinstitute verständigt, die AGB Banken zum 9.7.2012 zu ändern und damit die...