• SEPA-Mandate stellen die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften für:
    - die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den
      Zahlungsempfänger und   

    - den Auftrag an die eigene Bank zwecks Einlösung und Kontobelastung der Zahlung
    dar.
  • Das SEPA – Mandat löst die bisherigen „Einzugsermächtigungen“ für Lastschriften ab.
  • Es beinhaltet verschiedene Daten, die in der Datenbank elektronisch abgelegt werden müssen. Diese werden innerhalb des gesamten Zahlungslaufs vom Auftraggeber bis zum Zahler weitergegeben:
    - die Gläubiger ID
    - Mandatsreferenznummer
    - IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen
     
  • Im Mandat ist u. a. das Datum der Unterzeichnung zu fixieren. Sofern ein Mandat durch Umwandlung einer Einzugsermächtigung angelegt wird, zählt als fiktives Datum der Unterzeichnung das Datum des Informationsschreibens über die Umstellung auf SEPA-Lastschrift
  • Änderung von SEPA – Mandaten erfolgen:
    - Wenn sich die Adresse des Zahlungspflichtigen ändert
    - Wenn sich die Bankangaben des Zahlungspflichtigen ändert