Ergänzung der vorübergehenden Mehrwertsteuersätze im Zuge des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 01.07.2020 – 31.12.2020
Vom 1. Juli bis zum 31.12.2020 profitieren die Verbraucher von den geminderten Mehrwertsteuersätzen. Für Ihr Vereinsleben kann diese vorübergehende Maßnahme einigen Mehraufwand bedeuten. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie mithilfe der Linear Vereinsverwaltung bequem und einfach die neuen Regularien in Ihrer Vereinsverwaltungssoftware umsetzen können.
Damit Sie bei ihren Buchungen der Beiträge bzw. Erlöse oder der Erstellung von Rechnungen die Mehrwertsteuer korrekt verbuchen können, müssen Sie die folgenden Schritte beachten:
- Steuersammelkonten anlegen für die neuen Steuersätze sowohl für 5% als auch für 16% jeweils für Umsatzsteuer und Vorsteuer sowie für die einzelnen Kontenklassen.
- Zuordnung der Sammelkonten zu den Kontenklassen in den Vereinsstammdaten.
- Anlage neuer Sachkonten für die Verbuchung der Kosten und Erlöse mit den geminderten Steuersätzen.
- Einrichtung neuer Artikel in der Faktura unter Berücksichtigung der neuen Steuersätze.
- Falls Mitgliedsbeiträge mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen die Beiträge um den gewünschten Prozentsatz gemindert werden. Hierzu steht Ihnen der Beitragsmanager unter Finanzen -> Beiträge ändern zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Beitragsart identische Werte beinhaltet. Anderenfalls muss eine prozentuale Beitragsminderung eingestellt werden.
Zu 1. Gehen Sie unter Buchhaltung auf Einrichtung/ Verwaltung > Konten verwalten
Mit Klick auf Hinzufügen (1) richten Sie ein neues Konto ein – hier das neue Vorsteuer-Sammelkonto für die Kontenklasse 4 mit dem geminderten Steuersatz 5% :
Geben Sie eine neue Kontonummer ein (2). Im daneben liegenden Feld (3) wird die Kontobezeichnung eingetragen. Die Kennzahl für die Umsatzsteuervoranmeldung lautet „66“ (4). Als Steuerart (5) wird der Eintrag „ohne Steuer“ gewählt. Den Haken setzen Sie für das Konto bei Steuersammelkonto (6). Speichern Sie die Eingaben ab (7)
Wiederholen Sie den Vorgang für die Anlage der neuen Vorsteuersammelkonten jeder Kontenklasse für die geminderten Steuersätze 5% und 16%.
Mustertabelle für einen eigenen Kontorahmen
Kontenklasse |
Vorst. – 5% |
Vorst. – 16% |
UmSt. – 5% |
UmSt. – 16% |
4 |
4003 |
4004 |
4910 |
4911 |
5 |
5003 |
5004 |
5910 |
5911 |
6 |
6003 |
6004 |
6910 |
6911 |
7 |
7003 |
7004 |
7910 |
7911 |
8 |
8003 |
8004 |
8910 |
8911 |
Anschließend legen Sie die Sammelsteuerkonten für die Umsatzsteuer an. Beachten Sie bitte, dass aktuell noch nicht ersichtlich ist, welche Kennziffern für die Umsatzsteuervoranmeldung vergeben werden. Sobald wir diese Informationen vorliegen haben, werden wir sie an dieser Stelle ergänzen.
Zu 2: Ordnen Sie die Kontenklassen in den Vereinsstammdaten den Steuersätzen zu: Vereinsdaten > Stammdaten anlegen/ bearbeiten > Steuerangaben
Gehen Sie auf Steuersätze neu anlegen (1). Geben Sie in der Spalte Klasse die Kontenklasse – z.B.: 4 für die Kontonummern 4000 – 4999 – sowie in der Spalte Steuersatz den gewünschten Wert ein. Die entsprechenden Steuersammelkonten wählen Sie über das Dreipunktmenü aus (2). Sind alle Werte eingetragen klicken Sie bitte auf Speichern (3).
Hinweis: Ergänzen Sie gegebenenfalls die Kennziffer für die GuV oder BWA gemäß Ihres Kontenplans.
Zu 3: Anlage neuer Sachkonten für die Verbuchung der Kosten und Erlöse mit den geminderten Steuersätzen.
Legen Sie ein neues Konto im Kontenplan über „Hinzufügen“ an. Geben Sie die Steuerart und den entsprechenden Steuersatz ein (1).
Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit „Speichern“.
Hinweis: Die neu angelegten Konten werden dann selbstverständlich automatisch bei allen Fibu-Auswertungen berücksichtigt.
Zu 4: Um in der Faktura einen neuen Artikel anzulegen, öffnen Sie bitte das Faktura-Modul:
Im sich öffnenden Fenster können Sie mit Hinzufügen einen neuen Artikel anlegen.
Achtung: Ein neuer Artikel mit geminderten MwSt.-Satz lässt sich nur anlegen, wenn Sie bereits unter Buchhaltung -> Einrichtung/Verwaltung -> Konten verwalten ein entsprechendes neues Sachkonto mit dem geminderten Steuersatz angelegt und ausgewählt wurde.
Achten Sie auf den korrekten Mehrwertsteuersatz (1). Bestätigen sie Ihre Eingaben mit „OK“ (2). In den anschließend erstellten Rechnungen wird der korrigierte (ermäßigte) Steuersatz mit ausgegeben:
Zu 5: Falls in Ihren Mitgliedsbeiträgen Mehrwertsteuersätze berücksichtigt werden, müssen Sie die Beiträge angleichen. Öffnen Sie die Beitragsmaske über Finanzen > Beiträge bearbeiten > Beiträge ändern:
In der Beitragsmaske kann der Betrag entsprechend Ihren Vorgaben angepasst werden.
Im obigen Beispiel soll der Betrag von 15,00 EUR brutto - inkl. 19% MwSt. – auf den Steuersatz von 16% reduziert werden.
Den aktuellen Betrag können Sie einfach mithilfe eines Rechners abändern:
Hier ergibt sich nach Berechnung eine Reduzierung um 0,38 EUR. Diese Minderung geben Sie im Beitrag an und bestätigen die Änderung mit „Beitragsart ändern“:
Geben Sie den Minderungsbetrag ein (1). Setzen Sie ein Gültigkeitsdatum sowie ein neues Vertragsdatum (2). Über Datensätze auswerten sehen Sie eine Auswahl der zu ändernden Verträge beim einzelnen Mitglied (3). Mit Beitragsart ändern wird der Beitrag geändert (4). Der Vertrag im Mitglied wird beendet und aktualisiert: