So können Vereine Mitglieder in Zeiten von Corona unterstützen!
Beitragszahlungen aussetzen oder Beitragsminderungen ausführen
In Corona-Zeiten überlegen Vereine vielfach, wie sie Ihren Mitgliedern den erzwungenen Trainingsausfall vergüten können – um ihre Mitglieder zu unterstützen und nicht zuletzt um einer gefürchteten Austrittswelle wirksam entgegenzutreten.
Die Mitglieder sollen also entweder einen Monat z. B. gar keinen Beitrag zahlen oder der Beitrag soll gemindert werden. Mit Linear vereinsverwaltung können beide Fälle über eine automatische Beitragsänderung umgesetzt werden.
Fall 1 die Beitragszahlungen sollen für eine Zeitraum ausgesetzt werden.
Um eine monatliche Beitragszahlung auszusetzen, gehen Sie folgendermaßen vor.
Rufen Sie die Beitragsänderung auf über Finanzen -> Beiträge anlegen/bearbeiten -> Beiträge ändern.
In der sich öffnenden Maske wählen Sie die monatlich fällige Beitragsart aus und nehmen Sie die folgenden Einträge vor:
Um den monatlichen Beitrag auf 0,00 Euro zu ändern, tragen Sie in unserem Beispiel in das Feld „Minderung“ 15,00 Euro ein, bzw. den Betrag, den Sie normalerweise monatlich von Ihren Mitgliedern vereinnahmen.
Befüllen Sie die Felder Gültig ab Jahr mit 2020 sowie Monat mit dem Monat, für den Sie keinen Beitrag erheben möchten.
Setzen Sie als Vertragsdatum den 1. Des Monats, für den bzw. ab wann die Beitragsbefreiung gelten soll.
Auf der rechten Seite befüllen Sie das Feld „Stichtag“ noch mit dem Datum, ab wann die Beitragsbefreiung gilt, damit nur die Mitglieder ausgewertet werden, die zum Zeitpunkt der Beitragsänderung noch aktiv im Verein sind.
Klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Datensätze auswerten“ und die Beitragshöhe wird bei allen anzeigten Mitgliedern der neue Betrag 0,00 Euro angezeigt.
Um die Beitragsänderung bzw. die Beitragsfreistellung wirksam zuzuweisen, klicken Sie nun auf die Schaltfläche „Beitragsart ändern“.
Damit wird bei den ausgewählten Mitgliedern der bisherige Monatsbeitrag zum letzten Tag des Vormonats beendet und ein neuer Vertrag zum 1. des Monats angelegt, ab dem die Beitragsfreistellung gelten soll.
Einsehbar ist das dann unter Verträge zuweisen bei jedem betroffenen Mitglied:
Wichtig:
Denken Sie daran, wird die Beitragsfreistellung wieder aufgehoben, wiederholen Sie den oben geschilderten Vorgang und tragen Sie im Feld „Neuer Betrag“ wieder den ursprünglichen Betrag ein und legen Sie fest, ab wenn der reguläre Beitrag wieder gelten soll.
Fall 2 – die Beitragszahlungen sollen gemindert werden.
Sollen Beitragszahlungen gemindert werden – etwa für eine halb- oder vierteljährlich fällige Beitragsart, gehen Sie vor, wie unter Fall 1 beschrieben. Tragen Sie die Minderung entweder in das Feld „Minderung“ ein oder den neuen Betrag, der vereinnahmt werden soll, in das Feld „Neuer Betrag“.
Achtung:
Derzeit ist es mit Linear vereinsverwaltung noch nicht möglich, Gutschriften zu erstellen. D. h. Überzahlungen – entstanden aus der nachträglichen Entscheidung, für einen bestimmten Zeitraum von den Mitgliedern einen geringeren Beitrag zu verlangen, müssen über eine Beitragsminderung über den Weg einer Beitragsänderung ausgeglichen werden.