Fälligkeiten Beiträge
In der Beitragserfassung haben Sie die Möglichkeit die Fälligkeiten für die Beiträge je Sollstellungszeitraum festzulegen.
Mit Klick auf den Button Fälligkeiten festlegen öffnet sich das Fenster, in welchem Sie die Fälligkeit für den Beitrag festlegen.
Der Zeitraum ist nicht änderbar, da er anhand des Sollstellungszeitraums festgelegt wird. In dem Feld Fällig zum öffnet sich mit Klick auf den Pfeil in dem Feld der Kalender zur Auswahl des Fälligkeitsdatum. Sie können das Datum aber auch direkt in das Feld eintragen.
Die Fälligkeiten stehen Ihnen in den Auswertungen der Sollstellungen unter Mahnungen/Lastschriften und für die Kunden, welche debitorisch arbeiten, unter OP-Debitoren zur Verfügung.
Verträge
Sie die können die Fälligkeiten auch je Vertrag festlegen. Auch hier richtet sich der Fälligkeitsintervall nach dem Sollstellungszeitraum der Beitragsart.
Verträge > weitere Bankdaten
Wenn ein Datensatz mehrere Konten hat und die Beiträge von verschiedenen Konten eingezogen werden sollen, stehen Ihnen zukünftig auch die Felder Konto 4, 5 und 6 aus den Bankangaben zur Verfügung.
Hinweis: Für jedes separate Konto muss eine Mandatsnummer angelegt werden.
In der SEPA-Box stehen Ihnen die IBAN aus den Konten 4, 5 und 6 zur Auswahl zur Verfügung. Mit Klick auf neues Mandat legen Sie ein neues Mandat an.
Im Vertrag können Sie die Daten unter den Reitern Abweichende Bankangaben und Abweichende Bankangaben 2 hinterlegen.
Über das Drop-Down-Menü in dem Feld IBAN wählen Sie die IBAN aus. Die AdrNr., Mandatsreferenz und BIC werden automatisch übernommen.
Mahnungen/Lastschriften
Unter Mahnungen/Lastschriften haben Sie die Möglichkeit die Beitragsfälligkeiten, welche Sie in den Beiträgen oder Verträgen festgelegt haben auszuwerten.