Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) (GoBD)

Das Wichtigste zur GoBD zusammengefasst

 

Wir haben für Sie wichtige Informationen zum Thema GoBD zusammengestellt und möchten Sie darüber informieren, welche Rolle die richtige Software bei der GoBD spielt.

 

Auswirkungen der GoBD auf die Steuerpflichtigen

Für die Durchführung der Buchführung muss das Datenverarbeitungssystem bestimmte Anforderungen erfüllen. Die GoBD bestimmt bei der elektronischen Verarbeitung der Daten die Anforderungen der Finanzverwaltung an die ordnungsgemäße Buchführung.

Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) stammen aus der Praxis und bilden die Grundlage für die GoBD. Die Normen der GoB beinhalten materielle und formelle Anforderungen. Unter materiell ordnungsgemäß versteht man die Nachvollziehbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, sowie geordnete und zeitgerechte Erfassung der Geschäftsvorfälle. Die formellen Anforderungen beruhen auf handels—und steuerrechtlichen Regeln.  

 

Was die GoBD ist

Die GoBD beinhaltet die formalen Anforderungen an die Buchführung wie die Aufbewahrung von Büchern, Unterlagen und Aufzeichnungen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff.

Die neuen Richtlinien traten am 1. Januar 2015 an Stelle der bis dahin geltenden Grundsätze der ordnungsgemäßen DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). 

 

Für wen die GoBD bindend ist

Die GoBD gilt für alle Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige ist gegenüber der Finanzbehörde verpflichtet die GoBD einzuhalten. Diese Pflicht beinhaltet auch die Verantwortung für die Verfahren und Prozesse, welche er für die Erfüllung seiner Buchhaltungspflichten gebraucht.

Verwendet ein Unternehmen eine Buchhaltungssoftware, dann wird damit nicht die steuerrechtliche Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt abgetreten. Da nur das Unternehmen in einem Verhältnis mit dem Finanzamt steht, trägt dieses allein die Verantwortung.  

 

Die Bedeutung von „GoBD-Konform“

In Übereinstimmung mit den GoBD ist das Unternehmen, wenn es bei seiner Buchführung in der GoBD geregelten Grundsätze der Nachprüfbarkeit, Nachvollziehbarkeit und die der Klarheit, Wahrheit und fortlaufenden Aufzeichnungen berücksichtigt.

Als Nachprüfbar gilt die Buchhaltung, wenn für einen Prüfer die aktuellen und die historischen Verfahrensinhalte für die Zeit der Aufbewahrungsfrist prüfbar sind. Dies gilt vom Beleg bis zur Buchung (progressiv) und von der Buchung bis zum Beleg (retrograd).

Als Nachvollziehbar gilt die Buchhaltung, wenn durch entsprechende Belege Buchungen nachweisbar sind (Belegprinzip).

Als klar, wahr und fortlaufend gilt eine Buchhaltung, wenn sie richtig, vollständig, unveränderbar und zeitgerecht ist.

 

Die „GoBD-Konformität“ der Linear Software

Die für die laufende Buchhaltung eingesetzte Software kann nicht „GoBD-konform“ sein, weil diese nur im direkten Verhältnis  von Finanzsamt und Steuerpflichtigem greift. Grund dafür ist unter anderem, dass nur der Steuerpflichtige in der Lage ist vollkommen für die Umsetzung zu sorgen. Dazu ist er von Gesetzes wegen verpflichtet.

Die ordnungsgemäße Buchführung bezieht sich auf den vollständigen Buchhaltungsprozess, angefangen vom Erhalt, der Sortierung und Digitalisierung der Rechnungen beim Steuerpflichtigen bis hin zur Einreichung der Steuererklärung. Die Konformität mit der GoBD kann in einer Software wie Linear nicht garantiert werden, da in dieser nicht jeder der Buchhaltungsprozesse durchgeführt wird.

Mit anderen Worten: Linear Software wird nur bei den übertragenden Aufgaben genutzt,  wie das Bearbeiten und Verbuchen von Belegen in der laufenden Buchhaltung, und kann daher nicht die „GoBD-Konformität“ sicherstellen. Buchhaltungsprozesse wie das Weiterleiten von Rechnungen, das Digitalisieren, Sortieren und der Erhalt bleibt in der Verantwortung des Nutzers. Auf diesen Teil der Buchführung hat Linear keinen Einfluss.

Ein „Zertifikat“ welches eine angebliche GoBD-Konformität verspricht ist ein Marketinginstrument und bietet keine Rechtssicherheit. Das Bundesministerium für Finanzen, welches die Einhaltung der steuerrechtlichen Anforderungen überwacht bietet kein offizielles Zertifikat an und hat wie folgt dazu Stellung bezogen:

 „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch  […] gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.“

 

Auf einem Blick

Unsere Software kann den Steuerpflichtigen nur bei dem Buchführungsprozess unterstützen, da nicht alle Arbeitsschritte für die GoBD mit der Software durchgeführt werden. Es liegt in der Hand des Steuerpflichtigen die rechtlichen Anforderungen an die Buchführung zu gewährleisten. 

Unsere Software unterstützt Sie bei der GoBD und ermöglicht die Reduzierung des Arbeitsaufwandes.