Hallo,
berechnete Mahngebühren sollten als offener Posten angelegt werden. Bisher stehen diese nur auf der ausgedruckten Mahnung.
MfGruß, B.Teschke
Wird geprüft
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Mai 12, 2019
M.Schlosserschrieb
Vielen Dank Frau Teschke,
ich finde auch, dass die Mahngebühren nicht einfach an einen offenen Posten angehängt werden sollten. Diese brauchen einen eigenen Posten mit eigener Kontierung.
MfG
M. Schlosser / KGV-Walle Bremen