Hallo Frau Anderson,
auch wenn ich Ihnen schon darauf geantwortet haben sollte, habe ich die 4 Ansichten erstellt.
Bei Lastschrift und Mahnung wird die Mitgliedsnummer abgefragt und bei Beitragsrechnung erzeugen und ausgeben die Adressnummer.
In allen Fällen wäre die Mitgliedsnummer meines Erachtens die richtigere Wahl.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schlosser