Zugangsbeschränkung in der Benutzerverwaltung für die verschiedenen Mandanten

Mar 26 (4 Tagen)
schrieb
Wir nutzen die PRO-Version mit 5 verschiedenen Mandanten für die Buchhaltung verschiedener Vereine. Da ich der Einzige bin, der in allen Vereinen präsent und somit zugangsberechtigt bin ist das für mich kein Problem. Aber die jeweiligen Schatzmeister der vereine haben auch Zugriff auf die Software und brauchen alle Rechte, außer das Recht in andere Vereine (Mandanten) reinschauen oder gar rumfummeln zu können. Davon abgesehen halte ich das für ein ziemliches Leck in Bezug auf die DSGVO.

Da ich im Handbuch nichts dazu gefunden habe, habe ich bei der Supportline angerufen. Die gute Frau hat mir bestätigt, dass dies aktuell nicht abgrenzbar ist. Ich würde es sehr begrüßen, wenn dieses Update in der nächsten Zeit erfolgen könnte. Vielen Dank für das Verständnis! :-)
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Mar 26 (4 Tagen)
Gesine Anderson Agent schrieb
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte lesen Sie dazu unsere AGB's - Ihr Vorgehen ist so nicht gestattet:
9. Rechteeinräumung

9.1 Für die Nutzung der Software VV-Premium gelten die nachfolgenden Regelungen (5 gleichzeitige Nutzer-Lizenz).

9.2 Der Kunde darf die vereinbarte Linear-Software während der Lizenzdauer durch bis zu 5 Nutzer gleichzeitig für den Vertragszweck gemäß Ziffer 9.3 nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software entweder auf einem Server mit bis zu 5 gleichzeitigen Nutzern (Servernutzung), oder auf bis zu 5 Arbeitsplätzen (Arbeitsplatznutzung) zu installieren. Bei der Servernutzung ist der Kunde berechtigt, die Software auf einem (1) zentralen Rechner (Server) zu installieren, der über ein Netzwerk mit weiteren Computern (Clients) verbunden ist und diesen den Zugriff auf die lizenzierten Programme ermöglicht. Unzulässig ist das gleichzeitige mehrfache Ablaufen lassen der Software auf einem oder mehreren Servern oder die Nutzung durch mehr als 5 gleichzeitige Nutzer. Bei der Arbeitsplatznutzung darf die Software bis zu 5 mal auf Arbeitsplatzrechnern installiert werden. Eine weitere Installation ist nur zulässig, wenn eine frühere Installation unwiederbringlich gelöscht wurde.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Die Software ist eingeschränkt mandantentauglich; der zulässige Zwecke der Nutzung für bis zu 5 unterschiedliche Mandanten ist beschränkt auf die Verwaltung einer (1) Entität, das bedeutet, die Nutzung verschiedener Mandanten in der Software darf nur für einen (1) Verein, Behörde, Verband oder sonstige juristische Person oder ähnlichen Zusammenschluss von Personen erfolgen. Die Nutzung für verschiedene (juristische) Personen ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn diese nach außen unter einer einheitlichen Organisationsstruktur gegenüber dem Verkehr auftreten. Die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag oder für andere Dritte ist nicht gestattet. Ausgeschlossen ist die Nutzung der Software in gewerblichem Umfang für Dritte.