Mir ist es völlig schleierhaft, wieso die Softwareänderung nicht durchgeführt wird! Unser Verein hat jahrelang das falsche Formular ausgedruckt und per Post an das Finanzamt geschickt. Nachdem ich letztes Jahr erstmals die Elsterfunktion verwendet habe, kam allerdings der Hinweis vom Finanzamt, dass er Club nicht für den Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nach telefonischer Rückfrage erhielt ich die Antwort, dass die zuständigen Bearbeiterinnen kulanterweise das falsche Formular anerkannt haben. Das elektronische Formular wurde jedoch "per Elektronik" abgewiesen.
Da die Onlineerfassung letzes Jahr über Elster nicht möglich war, habe ich mit Erlaubnis vom Finanzamt noch einmal das falsche Formular schriftlich eingereicht. Dabei habe ich nur das Wort "Umsatzsteuervoranmeldung" durchgestrichen und "Umsatzsteuererklärung" darüber geschrieben. Dieses Jahr hat die Onlineeingabe mit Elster funktioniert. Ich habe elektronisch die gleichen Daten eingegeben, die in der Umsatzsteuervoranmeldung" angegeben waren. Daher gehe ich davon aus, dass die Softwareänderung ohne großen Aufwand realisiert werden könnte.