Hallo Herr Schlosser,
für die Buchhaltung ist es besser, wenn die alten Sollstellungen abgeschlossen sind.
Sie können aber auch mit offenen Sollstellungen den Vertrag ändern, da ja ein neuer Vertrag angelegt wird.
Die ruhenden Beiträge werden leider aktiivert, müssten also von Ihnen aus der Änderungsliste abgehakt werden.