Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung (AO) erhält die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme (DV-Systeme) von Unternehmen. Dabei kann die Dateneinsicht sowohl durch direkten Zugriff auf das Programm, als auch durch Einsicht in gespeicherte Daten erfolgen.

Die Buchhaltungsdaten müssen in digitaler Form, z.B. auf CD-ROM zur Verfügung gestellt werden.

Der Prüfer liest diese Daten in eine Software zur Weiterverarbeitung ein.

Weitergehende Hinweise unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/2014-11-14-GoBD.html

 

Linear Fibu und GDPdU

Die Linear Software stellt Ihnen ein kostenfreies Tool für den Export der Einzelbuchungen zur Verfügung

(die Zip-Datei enthält das Programm und eine kurze Anleitung)

 

Erzeugen der Datei

Öffnen Sie die mitgelieferte Exe Datei. (Das Programm liest automatisch die Datenbankeinstellungen aus, wenn sich das Programm nicht starten lässt, wenden Sie sich an Ihren Systemadministrator oder an Linear Software).

 

Stellen Sie das Buchungsjahr über die Auswahl ein und wählen das Sortierkriterium, in der Regel nach Datum. Es wird automatisch Excel gestartet und die Einzelbuchungen angezeigt. Auf  Wunsch des Prüfers kann diese Datei als CSV oder TXT Datei gespeichert werden.
 

Rufen Sie Datei Speichern unter auf und wählen


Text (MS-Dos) bzw.
CSV (MS-Dos)