Der Sammler muss aufgelöst werden, damit bei den einzelnen Mitgliedern eine Zahlung angelegt und der offene Posten ausgeglichen werden kann. Außerdem ist die Auflösung die Voraussetzung, damit Sie Rücklastschriften automatisiert bearbeiten können.
Damit allerdings nicht jede einzelne Buchung im Bankbuch erscheint, verbuchen Sie die Lastschrift auf einem Verrechnungskonto - z.B. 880 - dann erfolgt die Auflösung des Sammlers auf dem Verrechnungskonto und Sie buchen dann lediglich 945 - Gesamtbetrag der LS an 880.
Viele Grüße
Gesine Anderson