Bei der Kostenstellenrechnung werden anscheinend nur die Bruttobeträge erfasst, nicht die Mehrwertsteuer, die wir ausweisen. Deshalb weicht die Kostenstellenrechnung von der GuV bzw. EÜ Rechnung ab und ist für uns so nicht brauchbar, obwohl wir jeweils ein Jahresbudget aufstellen, das die Mitglieder genehmigen.