Hallo Elisabeth,
wenn Sie wissen, dass ein Mitglied nach einer Abwesenheit wieder zurückkommt, dann könnten Sie die Beiträge für das Mitglied auf ruhend setzen. Damit verbleibt das Mitglied im Verein zahlt aber keinen Beitrag mehr. Wenn ein Mitglied kündigt, aber dann später wieder eintritt, haben wir keine Möglichkeit, das in der Software zu dokumentieren, da Sie ja das ausgetretene Mitglied nach den Bestimmungen der DSGVO eigentlich löschen müssen.
Alternativ löschen Sie den Mitgliederdatensatz nicht endgültig, sondern archivieren Sie ihn. Dann lässt sich der Datensatz nach dem Wiedereintritt wiederherstellen. Damit haben Sie die alten Infos zur Hand. Vermerken Sie dann den ersten Zeitraum der Vereinsmitgliedschaft unter Bemerkungen und tragen Sie dann das aktuelle Eintrittsdatum ein. Über die alten Verträge haben Sie zudem die Historie gut sichtbar, von wann bis wann ein Mitglied im Verein aktiv war.
Viele Grüße
Gesine Anderson