Sehr geehrter Herr Kleefeld,
bei dem Jahresabschluss gibt es eine Auswertung mit der Bezeichnung Kontennachweis. Darüber weisen Sie die Bestände der Geld- und Sparkonten oder auch der Durchlaufkonten nach. Diese fließen nicht in die GuV ein und haben auch keine entsprechende Kennzahlschlüsselung.
Viele Grüße
Gesine Anderson