Seit 2017 ist die Körperschaftssteuererklärung in elektronischer Form über ELSTER an die Finanzämter einzureichen. Jeder Verein muß sich also eine elektronische Signatur holen. Es wäre deshalb vorteilhaft, die Körperschaftssteuererklärung aus der Finanzbuchhaltung (Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres) im Softwareprogramm herzuleiten.