0010 Auftrag entgegengenommen

Erhalten Sie nach Absenden Ihres Lastschriftauftrags oder Ihrer Überweisung die HBCI-Meldung 0010 bedeutet das, dass Ihr Auftrag entgegengenommen wurde und nun in Bearbeitung ist.

 

0020 Auftrag ausgeführt

0020 heißt: der Auftrag wurde ausgeführt.

 

3060 Teilweise liegen Warnungen/Hinweise vor

Die Meldung "3060 Teilweise liegen Warnungen/Hinweise vor" tritt im Rahmen der HBCI-Kommunikation auf. Diese Meldung können Sie ignorieren, klicken Sie einfach auf OK und fahren Sie fort.

 

3060 HKDME-Segment nicht gefunden

Wenn Sie bei der Übersendung der SEPA-Lastschriftdatei die Meldung „HBCI Rückmeldung (3060) HKDME-Segment nicht gefunden“ erhalten, dann bedeutet das, dass Ihr Konto für SEPA-Sammellastschriften nicht freigegeben ist.

Laden Sie sich in jedem Fall die neueste Version der DDBAC herunter unter https://support.linear-software.de/381082-DDBAC. Die Vereinssoftware bitte während des Installationsprozesses geschlossen halten. Führen Sie anschließend noch die Installation der heruntergeladenen DDBAC.exe aus!

Synchronisieren Sie unbedingt Ihren Bankingkontakt erneut unter Systemsteuerung -> HomebankingKontakte oder direkt im Programm unter Bankgeschäfte -> Online-Banking einrichten -> Administrator für Homebanking Kontakte. Markieren Sie den Bankkontakt und klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche Synchronisieren.

 

9010 SEPA-Dokument nicht valide

Erhalten Sie die HBCI-Rückmeldung 9010 liegt die Ursache meist darin, dass die übermittelte SEPA-Lastschriftdatei nicht valide – d.h. nicht korrekt ist. Das ist meist der Fall, wenn der Vereinsname, den Sie unter Vereinsdaten eingetragen haben, länger als 70 Zeichen ist.

Korrigieren Sie Ihre Eingaben im Hauptmenü unter Vereinsdaten à Stammdaten anlegen/bearbeiten, setzen Sie die bereits erstellte SEPA-Lastschriftdatei wieder zurück. Gehen Sie dazu auf Finanzen -> Beiträge vereinnahmen -> Lastschriftdatei bearbeiten. Klicken Sie den Lastschrifteinzug an und gehen Sie dann auf die Schaltfläche „Sepa-Datei löschen und neu“. Die Datei mit der SEPA-Sammellastschrift wird gelöscht. Wiederholen Sie den Einzug über Finanzen-> Beiträge vereinnahmen -> Lastschrifteinzug starten.

9030 /9130 Sepa Auftrag wird nicht ausgeführt

Wenn Sie die Meldung „Sepa Auftrag wird von Bank nicht ausgeführt (9030)
Sepa fehlerhafter Aufbau (MDC 16710200017) (9130)“ erhalten, dann ist der Inhalt der SEPA-Datei syntaktisch ungültig. In der Regel sind dort Umlaute oder unerlaubte Sonderzeichen enthalten.

Denken Sie daran, dass die Mandatsreferenznummern einen bestimmten Aufbau haben müssen:

  • max. Länge 35 Zeichen
  • alphanumerische Zeichen
  • erlaubte Zeichen: 0 – 9 A – Z a – z ´ : ? , - ( + . ) /
  • nicht erlaubte Zeichen: ä, ö, ü, Leerzeichen oder andere Zeichen

Überprüfen Sie, ob die eingetragenen Bankverbindungen korrekt sind: Bankgeschäfte -> SEPA einrichten. Führen Sie den Punkt IBAN-BIC Prüfung durchführen aus.

Nach der erfolgten Korrektur Ihrer Daten, setzen Sie die Sammellastschrift, die von der Bank nicht akzeptiert wurde, noch einmal zurück und erstellen sie neu. Gehen Sie dazu auf Finanzen -> Beiträge vereinnahmen -> Lastschriftdatei bearbeiten. Klicken Sie den Lastschrifteinzug an und gehen Sie dann auf die Schaltfläche „Sepa-Datei löschen und neu“. Die SEPA-Lastschriftdatei wird gelöscht. Wiederholen Sie den Einzug über Finanzen-> Beiträge vereinnahmen -> Lastschrifteinzug starten.

 

9050 Nachricht fehlerhaft

Diese Meldung bedeutet, dass in der SEPA-Datei (XML-Datei) Fehler vorliegen = Teilweise fehlerhaft. In einer Nachricht ist mindestens ein fehlerhafter Auftrag enthalten, z. B. Nachricht enthält nicht erlaubte Sonderzeichen.

In diesem Fall muss die SEPA-Lastschriftdatei überprüft werden, um feststellen zu können, an welcher Stelle ein fehlerhafter Datensatz enthalten ist. Wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Support-Hotline.

 

9050 / 9210 – Frist für die Einreichung über-/unterschritten

Erhalten Sie die HBCI Rückmeldung mit dem Text „Das übergebene Ausführungsdatum liegt vor dem frühestmöglichen Termin. (9210)“, dann haben Sie ein zu kurzes Fälligkeitsdatum gesetzt.

Der Fälligkeitstermin beträgt nach dem neuen SEPA-Verfahren 3.0/3.1 für erstmalige und wiederkehrende SEPA-Sammellastschriften nur noch einen Bankarbeitstag. Aber Achtung: Banken nehmen Lastschrifteinzüge für den Folgetag nur bis mittags an. Versuchen Sie die Übergabe nach diesem Zeitpunkt, kann es zu dieser Meldung kommen!

Sie können in diesen Fällen das Fälligkeitsdatum selber noch einmal ändern und den Einzug noch einmal an die Bank geben:

Gehen Sie hierzu auf Finanzen -> Beiträge vereinnahmen -> Lastschrifteinzüge bearbeiten.

Es öffnet sich eine neue Maske. Markieren Sie die entsprechende Sammellastschrift auf der linken Seite der Maske und klicken Sie auf die Schaltfläche „Ausführungsdatum ändern“ und tragen Sie ein korrektes Datum ein.

Anschließend können Sie den korrigierten Einzug erneut an die Bank senden, indem Sie auf die Schaltfläche „SEPA-Datei an Bank senden“ klicken.